Schulungen für DTZ-Prüfende
Lizenzerwerb und Erneuerung Ihrer Prüfendenlizenz
Sie möchten als DTZ-Prüfer*in tätig werden oder Ihre DTZ-Prüfendenlizenz erneuern? Nach aktiver Teilnahme an der digitalen Prüfendenschulung über MS Teams und erfolgreicher Probebewertung erhalten Sie eine Prüfendenlizenz mit der Gültigkeit von einem Jahr*. Die Schulungstermine umfassen einen Zeitraum von sechs Zeitstunden und sind kostenlos. Voraussetzung zur Teilnahme an der Schulung ist die Verwendung eines PCs/Laptops, einer Kamera und eines Headsets.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Bedarf an DTZ-Prüfenden gedeckt, deshalb wird es in diesem Jahr keine zusätzlichen Schulungstermine mehr geben. Neue Termine für 2024 finden Sie bis Ende des Jahres auf dieser Webseite. Schauen Sie gern regelmäßig vorbei.
Wir freuen uns auf Sie!
Sofern Termine nicht abgesagt wurden, finden diese wie geplant statt, auch wenn sie nicht mehr aufgeführt sind.
Bitte beachten Sie:
Kurz vor der Schulung erhalten Sie eine Einladung zur Registrierung in Moodle. Voraussetzung ist, dass Sie sich für die Schulung angemeldet haben. Anschließend müssen Sie sich registrieren und erhalten während der Schulung das Moodle-Passwort zur Probebewertung.
Die Abgabefrist für Ihre Probebewertungen ist der Folgetag Ihrer Schulung um 23:55 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie ein Zeitfenster von 2 Stunden zur Bearbeitung wählen.
Hier finden Sie Unterlagen zur Vorbereitung Ihrer Schulung „DTZ-Prüfer*innenqualifikation“
Als Teilnahmevoraussetzung für eine Schulung (Lizenzerwerb und -erneuerung) bitten wir alle Prüfer*innen und Interessierten, uns folgende Nachweise unter Angabe Ihres Schulungstermins spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung zukommen zu lassen an dtz-schulungen(at)gast.de:
- Nachweis über Ihre Zulassung als Lehrkraft zur Unterrichtung in Integrationskursen nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Integrationskursverordnung (IntV) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Nachweis über Ihre Unterrichtserfahrung von mindestens 450 UE auf A2/B1. Ein Formular ist nicht erforderlich. Den Nachweis erhalten Sie von Ihrer Spracheinrichtung bzw. von Ihrem Arbeitgeber.
*Hinweis zur g.a.s.t.-Lizenzgültigkeit:
Die Lizenz ist unter folgenden Voraussetzungen drei Jahre lang gültig: Sofern Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Lizenzerteilung mindestens an drei unterschiedlichen DTZ-Terminen mündliche Prüfungen als Prüfer*in durchgeführt haben, wird die Lizenz ohne erneute Qualifizierung (Schulung + Probebewertungen) für weitere zwölf Monate automatisch verlängert, d.h. insgesamt bis zu zwei Mal. Haben Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Lizenzerteilung an weniger als drei unterschiedlichen DTZ-Terminen mündliche Prüfungen als Prüfer*in durchgeführt, ist eine erneute Qualifizierung zur Auffrischung der Fachkompetenzen notwendig, um eine Verlängerung der Lizenz für weitere zwölf Monate zu erhalten.
DTZ-Prüfendenlizenzen, die vor dem 1.1.2023 von telc ausgestellt wurden, sind nicht von dieser Voraussetzung betroffen.
Das Ergebnis Ihrer Probebewertungen erhalten Sie ca. zwei Wochen nach Ihrer Schulungsveranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichterteilung der Prüfendenlizenz eine Qualifizierungssperrfrist von sechs Monaten gilt und erst nach Ablauf dieser Zeit eine erneute Schulungsteilnahme möglich ist.