Schulungen für DTZ-Prüfende
Lizenzerwerb und Erneuerung Ihrer DTZ-Prüfendenlizenz
Sie möchten als DTZ-Prüfer*in tätig werden oder Ihre DTZ-Prüfendenlizenz erneuern? Nach aktiver Teilnahme an einer Schulung zum Erwerb einer DTZ-Prüfendenlizenz oder zur Relizenzierung Ihrer in Kürze auslaufenden Lizenz und erfolgreicher Probebewertungen erhalten Sie eine DTZ-Prüfendenlizenz mit der Gültigkeit von einem Jahr. Die Lizenz verlängert sich automatisch für maximal zwei weitere Jahre, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten mindestens dreimal geprüft haben.*
Ob online über Microsoft Teams oder in Präsenz – die Schulungen sind kostenlos und dauern sechs Zeitstunden. Die technische Ausstattung zur Teilnahme an einer digitalen Schulung umfasst einen PC/Laptop, eine Kamera und ein Headset.
Ab sofort findet die Anmeldung zu einer DTZ-Prüfendenqualifizierung über das g.a.s.t.-Portal für DTZ-Prüfende statt. Sollten Sie noch keinen Zugang besitzen, registrieren Sie sich bitte im Portal. Nach dem Hochladen Ihrer Nachweise im Portal für Prüfende (siehe Teilnahmevoraussetzungen unten) und der Überprüfung dieser von Seiten g.a.s.t. sehen Sie die Schulungstermine im Portal für DTZ-Prüfende und können sich dazu anmelden.
Neue Schulungstermine finden Sie in der Regel jeweils zum ersten Donnerstag im Monat auf dieser Seite.
Schulungstermine zur Relizenzierung als DTZ-Prüfer*in
Dezember
Dienstag, 03.12.2024, 14 bis 20 Uhr
Donnerstag, 05.12.2024 14 bis 20 Uhr
Freitag, 06.12.2024, 09 bis 15 Uhr
Freitag, 13.12.2024, 09 bis 15 Uhr
Samstag, 14.12.2024, 09 bis 15 Uhr
Donnerstag, 19.12.2024, 15 bis 21 Uhr
Schulungstermine zum Erwerb einer DTZ-Prüfendenlizenz
Dezember
Donnerstag, 19.12.2024, 15 bis 21 Uhr
Bitte beachten Sie folgende Teilnahmevoraussetzungen für eine DTZ-Prüfendenqualifizierung (Neu- und Relizenzierung):
- Nachweis über Ihre Zulassung als Lehrkraft zur Unterrichtung in Integrationskursen nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Integrationskursverordnung (IntV) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Nachweis über Ihre Unterrichtserfahrung von mindestens 450 UE auf A2/B1.
Hinweis: Ein Formular ist nicht erforderlich. Den Nachweis erhalten Sie von Ihrer Spracheinrichtung bzw. von Ihrem Arbeitgeber.
Zusätzlich für bereits lizenzierte DTZ-Prüfende:
- Zertifikat der bisherigen DTZ-Prüfendenlizenz
Bitte hinterlegen Sie diese Nachweise direkt nach Registrierung im g.a.s.t.-Portal für DTZ-Prüfende.
Ohne Upload dieser Dokumente ist eine Schulungsanmeldung nicht möglich. Achten Sie bitte bei der Anmeldung zu Ihrem Schulungstermin auf die richtige Schulungsart (Neulizenzierung für alle, die bisher keine DTZ-Prüfendenlizenz hatten, Relizenzierung für diejenigen, die ihre bestehende Lizenz erneuern möchten).
Beachten Sie bitte weiterhin:
Die DTZ-Prüfendenqualifizierung besteht aus einer sechsstündigen Schulung und der Durchführung von Probebwertungen in Moodle. Den Zugang zu Moodle erhalten Sie über das g.a.s.t.-Portal für DTZ-Prüfende nach Anmeldung zu einem Schulungstermin. Die Abgabefrist für Ihre Probebewertungen ist i. d. R. der Folgetag Ihrer Schulung um 23:55 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie ein Zeitfenster von zwei Stunden zur Bearbeitung wählen. Nach Abgabe Ihrer Probebewertungen werden diese durch g.a.s.t.-Mitarbeitende ausgewertet. Das Ergebnis Ihrer Probebewertungen erhalten Sie ca. zwei Wochen nach Ihrem Schulungstermin.
*Hinweis zur g.a.s.t.-Lizenzgültigkeit:
Die Lizenz ist unter folgenden Voraussetzungen drei Jahre lang gültig: Sofern Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Lizenzerteilung mindestens an drei unterschiedlichen DTZ-Terminen mündliche Prüfungen als Prüfer*in durchgeführt haben, wird die Lizenz ohne erneute Qualifizierung (Schulung + Probebewertungen) für weitere zwölf Monate automatisch verlängert, d.h. insgesamt bis zu zwei Mal. Haben Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Lizenzerteilung an weniger als drei unterschiedlichen DTZ-Terminen mündliche Prüfungen als Prüfer*in durchgeführt, ist eine Auffrischung per Online-Modul nötig, um eine Verlängerung der Lizenz für weitere zwölf Monate zu erhalten.
DTZ-Prüfendenlizenzen, die vor dem 01.01.2023 von telc vergeben wurden, sind nicht von dieser Voraussetzung betroffen.