Blick in den Seminarraum des TestDaF-Instituts

Schulungen für DTZ-Prüfende

Lizenzerwerb und Erneuerung Ihrer DTZ-Prüfendenlizenz

Sie möchten als DTZ-Prüfer*in tätig werden oder Ihre DTZ-Prüfendenlizenz erneuern? Nach aktiver Teilnahme an einer digitalen Schulung zum Erwerb einer DTZ-Prüfendenlizenz oder zur Relizenzierung Ihrer in Kürze auslaufenden Lizenz sowie erfolgreicher Probebewertungen erhalten Sie eine DTZ-Prüfendenlizenz mit der Gültigkeit von einem Jahr*. Die Schulungstermine finden über MS Teams statt, umfassen einen Zeitraum von sechs Zeitstunden und sind kostenlos. Technische Voraussetzung zur Teilnahme an einer Schulung ist die Verwendung eines PCs/Laptops, einer Kamera und eines Headsets.

Wir stellen kontinuierlich neue Termine ein. Bitte schauen Sie regelmäßig auf unserer Webseite vorbei. Termine, zu denen Sie sich angemeldet haben, die aber nicht mehr auf dieser Seite stehen, finden wie geplant statt.

Hier finden Sie jeweils zum ersten Donnerstag im Monat neue Schulungstermine.

Schulungstermine zur Relizenzierung als DTZ-Prüfer*in:

Mit Klick auf den gewünschten Termin gelangen Sie zur Anmeldung.


25.04.2024, 14 bis 20 Uhr
29.04.2024, 14 bis 20 Uhr 
27.04.2024, 10 bis 16 Uhr
30.04.2024, 14 bis 20 Uhr
02.05.2024, 09 bis 15 Uhr
06.05.2024, 14 bis 20 Uhr
07.05.2024, 13 bis 19 Uhr
08.05.2024, 14 bis 20 Uhr
09.05.2024, 15 bis 21 Uhr
11.05.2024, 09 bis 15 Uhr
14.05.2024, 14 bis 20 Uhr
16.05.2024, 09 bis 15 Uhr
18.05.2024, 10 bis 16 Uhr
22.05.2024, 14 bis 20 Uhr
25.05.2024, 10 bis 16 Uhr
29.05.2024, 10 bis 16 Uhr

 

Schulungstermine zum Erwerb einer DTZ-Prüfendenlizenz


10.05.2024, 9 bis 15 Uhr
11.05.2024, 10 bis 16 Uhr
14.05.2024, 13 bis 19 Uhr

Wir freuen uns auf Sie!

 

Bitte beachten Sie folgende Teilnahmevoraussetzungen:

Für eine Schulung zum Erwerb einer DTZ-Prüfendenlizenz schicken Interessierte bitte folgende Nachweise unter Angabe Ihres Schulungstermins spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung

  • Nachweis über Ihre Zulassung als Lehrkraft zur Unterrichtung in Integrationskursen nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Integrationskursverordnung (IntV) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Nachweis über Ihre Unterrichtserfahrung von mindestens 450 UE auf A2/B1. Ein Formular ist nicht erforderlich. Den Nachweis erhalten Sie von Ihrer Spracheinrichtung bzw. von Ihrem Arbeitgeber.

Für eine Schulung zur Relizenzierung als DTZ-Prüfer*in schicken Sie uns bitte folgenden Nachweis unter Angabe Ihres Schulungstermins spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung an dtz-schulungen(at)gast.de

  • Nachweis über Ihre Zulassung als Lehrkraft zur Unterrichtung in Integrationskursen nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Integrationskursverordnung (IntV) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Zertifikat der zeitnah auslaufenden DTZ-Prüfendenlizenz

Ohne die rechtzeitige Zusendung der o.g. Nachweise ist die Teilnahme an einer Schulung nicht möglich.

Bitte beachten Sie weiterhin:
Kurz vor der Schulung erhalten Sie eine Einladung zur Registrierung in Moodle. Voraussetzung ist, dass Sie sich für die Schulung angemeldet haben. Anschließend müssen Sie sich registrieren und erhalten während der Schulung das Moodle-Passwort zu den Probebewertungen.

Die Abgabefrist für Ihre Probebewertungen ist i. d. R. der Folgetag Ihrer Schulung um 23:55 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie ein Zeitfenster von 2 Stunden zur Bearbeitung wählen. Nach Abgabe Ihrer Probebewertungen werden diese durch g.a.s.t.-Mitarbeitende ausgewertet. Das Ergebnis Ihrer Probebewertungen erhalten Sie ca. 2 Wochen nach Ihrem Schulungstermin.

Hier finden Sie Unterlagen zur Vorbereitung Ihrer Schulung „DTZ-Prüfer*innenqualifikation“


*Hinweis zur g.a.s.t.-Lizenzgültigkeit:
Die Lizenz ist unter folgenden Voraussetzungen drei Jahre lang gültig: Sofern Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Lizenzerteilung mindestens an drei unterschiedlichen DTZ-Terminen mündliche Prüfungen als Prüfer*in durchgeführt haben, wird die Lizenz ohne erneute Qualifizierung (Schulung + Probebewertungen) für weitere zwölf Monate automatisch verlängert, d.h. insgesamt bis zu zwei Mal. Haben Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Lizenzerteilung an weniger als drei unterschiedlichen DTZ-Terminen mündliche Prüfungen als Prüfer*in durchgeführt, ist eine Auffrischung per Online-Modul nötig, um eine Verlängerung der Lizenz für weitere zwölf Monate zu erhalten.

DTZ-Prüfendenlizenzen, die vor dem 1.1.2023 von telc ausgestellt wurden, sind nicht von dieser Voraussetzung betroffen.

Bitte beachten Sie, dass bei Nichterteilung der Prüfendenlizenz eine Qualifizierungssperrfrist von sechs Monaten gilt und erst nach Ablauf dieser Zeit eine erneute Schulungsteilnahme möglich ist.