Lernende blicken auf ein Plakat mit Schlagwörtern

DTZ: Häufig gestellte Fragen

FAQ für Teilnehmende

Was ist ab 2023 neu bei der Durchführung des Deutsch-Test für Zuwanderer?

slider-forward
  • Es gibt personalisierte Antwortbögen – die eigenen Daten müssen in der Prüfung nicht mehr eingetragen werden.
  • Es ist wichtig, die eigenen Daten zu Beginn der Prüfungsteile zu überprüfen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Standort und Prüfungsdatum). Diese Daten erscheinen auf dem Zertifikat, daher ist die Korrektheit wichtig.
  • Die Antworten werden auf beiden Antwortbögen (Hören und Lesen) und auf dem Schreibbogen mit einem nicht radierbaren Kugelschreiber in schwarzer oder blauer Schrift markiert bzw. geschrieben (keine Bleistifte).
Wie werden die Antworten markiert
  • Es gibt ein neues Ankreuzverfahren für die gewählte Antwort:
Antwort korrigieren
  • Wenn Sie eine Antwort korrigieren möchten, füllen Sie das falsch markierte Feld ganz aus und markieren Sie dann die gewählte Antwort.
    Wenn doch Ihre erste Antwort gültig sein soll, füllen Sie das falsch markierte Feld ganz aus und kreisen Sie Ihre Lösung ein.
  • Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Teilen (Hören, Lesen, Schreiben) und dauert insgesamt 100 Min. Jeder Prüfungsteil darf nur innerhalb der Prüfungszeit bearbeitet werden: Hören: ca. 25 Min., Lesen: 45 Min., Schreiben: 30 Min.
    Am Ende jedes Prüfungsteils befindet sich im Aufgabenheft ein Stopp-Hinweis: 

    Es darf erst dann zum nächsten Prüfungsteil weiterblättert werden, wenn die Aufsichtsperson das ansagt.
Scannbogen des DTZ
  • Hinweise zum Prüfungsteil Schreiben: Auf dem Schreibbogen wird angekreuzt, ob die Aufgabe A oder B gewählt wurde. Es gibt nur einen Schreibbogen mit Vorder- und Rückseite.





    Der Text wird auf den Schreibbogen im linierten Bereich geschrieben. Notizen können im Aufgabenheft auf der rechten Seite neben der Aufgabenstellung gemacht werden. Diese Notizen im Aufgabenheft werden nicht bewertet.

Warum soll ich den DTZ ablegen?

slider-forward

Die Sprachprüfung Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ist Teil der Abschlussprüfung Ihres Integrationskurses. Wenn Sie die Abschlussprüfung bestehen, erhalten Sie das Zertifikat Integrationskurs. Es hilft Ihnen zum Beispiel bei der Arbeitssuche und ist eine wichtige Voraussetzung, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Sie können damit zudem nach sieben anstelle von acht Jahren eingebürgert werden.

Die Abschlussprüfung besteht aus der Sprachprüfung Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) und dem Test zum Orientierungskurs Leben in Deutschland (LiD).

Gibt es besondere Arten von Integrationskursen?

slider-forward

Ja. Teilnehmende bis zum Alter von 27 Jahren können Kurse mit Bezug zu ihrer Lebenswelt/Lebensphase belegen. Als Abschluss für diese Kurse sind spezielle Prüfungssätze vorgesehen, in denen die besonderen Interessen dieser Zielgruppe berücksichtigt werden. Themen sind beispielsweise: Anlaufstellen für Jugendliche in der Stadtverwaltung, Jobsuche für junge Leute, Ferienpässe der Städte, eine Freizeitaktion planen.

Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

slider-forward

Wichtig ist, dass Sie während des Integrationskurses alle Übungstests mitmachen. Mit den DTZ-Übungssätzen können Sie auch zu Hause trainieren. Sie sollten sich außerdem bemühen, auch bei Freunden und zu Hause Deutsch zu sprechen, damit Sie das Gelernte einüben.

Machen Sie sich mit dem Ablauf und den Aufgabentypen der Prüfung Deutsch-Test für Zuwanderer vertraut. Dazu stehen Ihnen zwei DTZ-Übungssätze für Erwachsene und ein DTZ-Übungssatz für Jugendliche kostenlos zur Verfügung.  

Ich habe eine Beeinträchtigung. Kann ich den DTZ ablegen?

slider-forward

Ja. Bitte wenden Sie sich möglichst früh an Ihre Prüfstelle. Wegen der veränderten Prüfungsbedingungen, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Prüfungstermin anmelden. Bei Blindheit bitten wir Sie, Ihre Prüfstelle mindestens sechs Monate vor dem Prüfungstermin zu kontaktieren. Nennen Sie Art und Grad Ihrer Beeinträchtigung und legen Sie ein ärztliches Attest vor, das in deutscher oder englischer Sprache abgefasst ist. Das Attest darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Nach Vorlage eines ärztlichen Attests können Sie gemeinsam mit Ihrer Prüfstelle besondere Bedingungen beantragen, z.B. bei

  • Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADS/ADHS)
  • Sehschwäche
  • Legasthenie (Lese- und Rechtschreibschwäche bzw. -störung)
  • Stottern
  • Schwerhörigkeit
  • durch körperliche Behinderung verursachte gestörte Schreibmotorik.

Bei Blindheit und Gehörlosigkeit ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises für den Nachteilsausgleich ausreichend.

Je nach Beeinträchtigung kann die Durchführung des DTZ angepasst werden. Mögliche Anpassungen zum Nachteilsausgleich sind z.B.

  • Zeitverlängerungen
  • Einzelprüfung
  • vergrößerte Prüfungsunterlagen
  • Einsatz von Kopfhörern
  • Einsatz einer Assistenzkraft.

Andere Anpassungen sind nach ärztlicher Empfehlung und nach Absprache mit g.a.s.t. selbstverständlich möglich.

Was kostet die Prüfung?

slider-forward

Wenn Sie eine Zulassung zu einem Integrationskurs (Berechtigungsschein) haben, übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ihre Gebühr für eine einmalige Teilnahme am Abschlusstest.

Wann kann ich die Prüfung ablegen?

slider-forward

Die Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e.V. (g.a.s.t.) legt die Prüfungstermine frühzeitig fest. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Prüfstelle nach dem nächsten Termin.

Wo kann ich die Prüfung ablegen?

slider-forward

Die Prüfung wird in allen deutschen Bundesländern nach einheitlichen Standards durchgeführt und ausgewertet. Als Prüfstellen dienen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge autorisierte Träger von Integrationskursen, das können öffentliche und private Sprachschulen sein. Prüfstelle finden.

Wie wird die Prüfung bewertet?

slider-forward

Jedes Item des Prüfungsteils „Hören“ wird mit einem Punkt bewertet, sodass sich insgesamt 20 Punkte ergeben.

Jedes Item des Prüfungsteils „Lesen“ wird mit einem Punkt bewertet, sodass sich insgesamt 25 Punkte ergeben.

Jeder Text der Teilnehmenden des Prüfungsteils „Schreiben“ wird von einem geschulten Bewertenden eingestuft. Die Bewertung der Leistung basiert auf den vier Kriterien: Kommunikative Gestaltung, Ausdruck, Korrektheit und Inhalt. Die Bewertenden nehmen eine Einordnung der geschriebenen Texte nach Niveaustufen vor.

Die mündliche Leistung der Teilnehmenden des Prüfungsteils „Sprechen“ wird von zwei Prüfenden unabhängig voneinander bewertet. Die Bewertung der Leistung erfolgt pro Aufgabe und basiert auf den vier Kriterien: Aussprache/Intonation, Korrektheit, Ausdruck und Aufgabenbewältigung. Die Prüfenden nehmen eine Einordnung der Teilnehmendenleistung nach Niveaustufen vor.

Was bedeuten die Ergebnisse?

slider-forward

Alle Teilnehmenden erhalten eine Rückmeldung zu ihrem DTZ. Für die Testteile „Hören und Lesen“, „Schreiben“ und „Sprechen“ werden die Ergebnisse getrennt ermittelt.

Ein DTZ-Zertifikat wird für Leistungen auf den Niveaus A2 und B1 ausgestellt. Liegen die Leitungen unter dem Niveau A2, erhalten die Teilnehmenden ein DTZ-Ergebnisbogen.

Wie lange dauert es, bis ich mein DTZ-Ergebnis bekomme?

slider-forward

In der Regel übermittelt g.a.s.t. die Ergebnisse zweieinhalb Wochen nach einer Prüfung an das BAMF. Anschließend werden die Ergebnisse vom BAMF validiert. Nach Abschluss der Validierung werden die Zertifikate und Ergebnisbögen im Portal für Prüfstellen bereitgestellt. Bitte wenden Sie sich an die Prüfstelle, bei der Sie den DTZ abgelegt haben, um Ihr Zertifikat zu erhalten.

Kann ich die Prüfung wiederholen?

slider-forward

Ja. Der Deutsch-Test für Zuwanderer kann beliebig oft wiederholt werden. Dabei muss die komplette Prüfung – schriftlich und mündlich – wiederholt werden. Die Anrechnung von Teilergebnissen aus vorherigen Prüfungen ist nicht möglich.

Kann ich meine Prüfungsunterlagen nach der Prüfung ansehen?

slider-forward

Ja, Sie können bis zu drei Monate, nachdem Sie Ihr Prüfungsergebnis erhalten haben, einen Antrag auf Einsichtnahme stellen. 

Einsichtnahmen sind i.d.R. am ersten Mittwoch eines Monats in ausgewählten Prüfstellen in folgenden Städten möglich: Berlin, Bingen, Chemnitz, Hannover, Leipzig, Nürnberg, Stuttgart, Wedel und Wuppertal.

Bei der Einsichtnahme können Sie Ihre Antwortbögen aus den Prüfungsteilen Lesen und Hören, Ihren Schreibbogen und die Bewertung Ihrer mündlichen Leistung einsehen. Dafür stehen Ihnen 15 Minuten zur Verfügung. Sie können jedoch nicht die Prüfungsaufgaben oder Lösungen ansehen.

Wenn Sie Ihre Prüfungsunterlagen einsehen wollen, schreiben Sie bitte eine Mail an dtz(at)gast.de. Sie erhalten dann weitere Informationen. Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung der Anträge bis zu acht Wochen dauern kann.

Bei der Durchführung des DTZ am Prüfungstag gab es Probleme. Was kann ich tun?

slider-forward

Wenn es bei der Prüfungsdurchführung des DTZ Probleme gab, die Sie bei der Bearbeitung der Aufgaben beeinträchtigt haben oder wenn Sie sich unfair behandelt fühlen, können Sie sich per E-Mail beim Prüfungsausschuss von g.a.s.t. beschweren (dtz@gast.de). Bitte nennen Sie den Prüfungstermin, Ihren Namen, Ihre Prüfstelle und den Grund Ihrer Beschwerde. Der Prüfungsausschuss bei g.a.s.t. bearbeitet dann Ihr Anliegen und Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung. Bitte reichen Sie die Beschwerde möglichst frühzeitig ein, spätestens drei Monate nach Bekanntgabe Ihres Ergebnisses.

Ich habe Zweifel an den Ergebnissen auf meinem Zertifikat/Ergebnisbogen. Was kann ich tun?

slider-forward

Bei Zweifeln an Ihrem Ergebnis wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Prüfstelle. Die Mitarbeiter*innen dort können mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen. Beachten Sie, dass ein Einspruch zum Prüfungsergebnis spätestens drei Monate nach Bekanntgabe Ihres Ergebnisses vorliegen muss.

FAQ für DTZ-Kursträger/Prüfstellen

Wann erscheinen die Prüfungstermine für das jeweilige Folgejahr?

slider-forward

Die Prüfungstermine für ein Kalenderjahr werden frühzeitig geplant und veröffentlicht. Die Festlegung der Prüfungstermine erfolgt abgestimmt auf die Termine des Deutsch-Tests für den Beruf (DTB).

Die Prüfungstermine werden auf der Webseite und im Prüfstellenportal veröffentlicht.

Wie wird das Portal für Prüfstellen genutzt?

slider-forward

Eine Anleitung zur Nutzung des Prüfstellenportals finden Sie im Prüfstellenportal  unter „Arbeitsgrundlagen“.

Was ist bei der Anmeldung von Teilnehmenden in der Prüfstelle zu beachten?

slider-forward

Das Anmelden von Prüfungsteilnehmenden erfolgt vor der Prüfung in den Prüfstellen (vgl. § 2 IntTestV) über die entsprechende Funktion im Prüfstellenportal. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.

Achten Sie bitte sehr genau darauf, dass die Daten der Teilnehmenden korrekt eingegeben werden. Nachträgliche Korrekturen erfordern einige Arbeitsschritte. 

Warum müssen sich die Teilnehmenden bis drei Wochen vor der Prüfung anmelden?

slider-forward

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden an g.a.s.t. übermittelt. Mit den Daten der Teilnehmenden erstellt g.a.s.t. personalisierte Antwortbögen, die neben den persönlichen Informationen einen Barcode mit einer eindeutigen Identifikation der Teilnehmenden enthalten. Dadurch wird eine eindeutige Zuordnung der Prüfungsunterlagen zu den Teilnehmenden und den Prüfstellen sichergestellt. Das entlastet die Teilnehmenden am Prüfungstag. Diese Personendaten werden dann auch für die Ausstellung der Zertifikate bzw. Ergebnisbögen genutzt. Daher ist die korrekte Eingabe der Daten sehr wichtig.

Das Paket mit den Prüfungsunterlagen ist eingetroffen: Was muss ich tun?

slider-forward

Öffnen Sie das Paket, aber nicht die enthaltenen (durchsichtigen) Sicherheitsumschläge. Bitte prüfen Sie bei geschlossenem Sicherheitsumschlag die Anzahl der Aufgabenhefte. Überprüfen Sie zudem, ob das aufgedruckte Datum Ihrem Prüfungsdatum und dem Zeitfenster (Vormittag oder Nachmittag) entspricht. Kontrollieren Sie bitte auch die Antwortbögen und Schreibbögen auf Vollständigkeit. Sollten Fehler vorliegen oder Unterlagen fehlen, melden Sie sich bitte umgehend bei g.a.s.t.

Muss das Aufsichtspersonal pro Prüfung im Prüfstellenportal benannt werden?

slider-forward

Ja. Das für eine Prüfung eingesetzte Prüfpersonal (Prüfungsaufsichten) muss im Prüfstellenportal  mit Namen hinterlegt werden (es gilt § 7 IntTestV). Ist eine Aufsichtsperson einmal angelegt, kann sie über eine Menüauswahl schnell und einfach einer Prüfung zugewiesen werden. Zunächst werden diese Personen als „Sachbearbeiter*in“ im Portal angelegt.

Sofern das Aufsichtspersonal Zugang zum Prüfstellenportal erhalten soll, kann im Portal unter „Daten der Prüfstelle“ die Checkbox „Zugriff auf das Portal“ aktiviert werden.

 

Kann das bereits zugeordnete Personal kurz vor dem Prüfungstermin noch geändert werden?

slider-forward

Ja. Das Hinzufügen bzw. der Austausch von Prüfungsaufsichten ist auch kurzfristig am Prüfungstag vor Beginn der Prüfung möglich.

Warum sollen Fotos der Prüfungsräume gemacht und im Portal hochgeladen werden?

slider-forward

Zur Erhöhung der Testsicherheit, insbesondere zur Nachverfolgung etwaiger Betrugsversuche, können Fotos der Prüfungsräume hilfreicher sein als schematische Sitzpläne. Diese Vorgabe ist nicht verpflichtend, es wird jedoch dazu geraten, die für die Prüfungsdurchführung vorgesehenen und hergerichteten Räume vor der Prüfung zu fotografieren und die Fotos im Prüfstellenportal hochzuladen.

Welche Auffälligkeiten sollen im Durchführungsprotokoll vermerkt werden?

slider-forward

Folgende Auffälligkeiten sind im Durchführungsprotokoll zu notieren:

  • Beanstandungen bei Identitätskontrollen
  • Verspätete nicht zugelassene Prüfungsteilnehmende
  • Nicht erschienene Prüfungsteilnehmende
  • Besondere Vorkommnisse wie: Teilnehmende, die die Prüfung abgebrochen haben oder erkrankten; Täuschungs- oder Betrugsversuche; Verwarnungen und Ausschlüsse aufgrund von Verstößen gegen die Prüfungsregeln
  • Hospitationen und Inspektionen

Wie erhalten Prüfstellen ihre Rechnung?

slider-forward

Nach Auswertung der Ergebnisse einer Prüfung wird die Rechnung im Prüfstellenportal hinterlegt. Diese kann dort heruntergeladen werden.

Wo stehen die digitalen Zertifikate bzw. Ergebnisbögen zur Verfügung?

slider-forward

Die Verfügbarkeit der Ergebnisse für ein Prüfungsereignis kann im Prüfstellenportal eingesehen werden. Sobald die Zertifikate als vorhanden angezeigt werden, können diese heruntergeladen und bei Bedarf ausgedruckt werden. Das mehrfache Herunterladen bzw. Ausdrucken ist möglich.

Wie erfolgt die Verifizierung der Zertifikate?

slider-forward

Die DTZ-Zertifikate werden elektronisch ausgestellt. Die Ergebnisse aller DTZ-Prüfungen ab dem 1. Januar 2023 sind in einer Ergebnisdatenbank bei g.a.s.t. hinterlegt.

Die Verifizierung eines ausgedruckten oder elektronisch vorliegenden DTZ-Zertifikats (bzw. der Daten darauf) erfolgt über die DTZ-Webseite bei g.a.s.t. Zertifikat verifizieren.

FAQ für Prüfende

Wie lange ist eine bestehende DTZ-Prüfendenlizenz gültig?

slider-forward

Zurzeit gibt es zwei DTZ-Prüfendenlizenzen 1) erworben bei telc und 2) erworben bei g.a.s.t.:

  1. Die telc-DTZ-Prüfendenlizenzen behalten ihre dreijährige Gültigkeit.
  2. Die g.a.s.t.-DTZ-Prüfendenlizenzen ist drei Jahre gültig. Zusätzlich ist eine Teilnahme an drei unterschiedlichen mündlichen Prüfungen pro Jahr verpflichtend. Kann nicht jährlich an drei unterschiedlichen mündlichen Prüfungen teilgenommen werden, ist eine erneute Online-Qualifizierung (Schulung + Probebewertungen) von g.a.s.t. verpflichtend.

Prüfende, deren Lizenz nach drei Jahren ausläuft, müssen erneut an einer Schulung teilnehmen, wenn sie relizenziert werden wollen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

slider-forward

DaF-/DaZ-Lehrkräfte, die eine Prüfendenlizenz für den DTZ erwerben möchten, erfüllen folgende Voraussetzungen:

  • Zulassung als Lehrkraft gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 Integrationskursverordnung (IntV),
  • Unterrichtserfahrung auf den GER-Stufen A2/B1 (insgesamt mindestens 450 Unterrichtseinheiten),
  • Kenntnis der relevanten Kompetenzstufen des GER sowie des handlungsorientierten Ansatzes,
  • Sprachkompetenz im Deutschen mindestens auf Niveau C1,
  • Kenntnis der IntTestV.

Wie kann ich eine Prüfendenlizenz erwerben? Wie ist der Qualifizierungsprozess?

slider-forward

Wenn Sie über eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilte Zulassung als Lehrkraft zur Unterrichtung in Integrationskursen nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Integrationskursverordnung (IntV) verfügen, können Sie sich für die Qualifizierung als DTZ-Prüfer*in bei g.a.s.t. bewerben. Nach erfolgreicher Bewerbung nehmen Interessierte am Qualifizierungsprozess von g.a.s.t. zur Lizenzierung von DTZ-Prüfenden teil. Dieser umfasst eine Präsenz- oder Online-Schulung und anschließend Probebewertungen. Nach erfolgreichem Abschluss wird erstmalig eine Lizenz vergeben und die Zulassung als DTZ-Prüfer*in erfolgt.

Die Prüfendenlizenz läuft nach drei Jahren aus. Zur Verlängerung der Lizenz nehmen Prüfende an einem Training zur Erneuerung der Lizenzierung teil.

Was sind die Aufgaben von Prüfenden?

slider-forward

Prüfende werden für den Prüfungsteil Sprechen eingesetzt und bewerten die mündlichen Leistungen der Teilnehmenden. Dazu führen je zwei Prüfende (d. h. eine Prüfungskommission) ein Prüfungsgespräch mit zwei Teilnehmenden. Die Prüfenden müssen in jeder Prüfung:

  • Fragen stellen, das Gespräch anregen,
  • von einer Aufgabe zur nächsten überleiten,
  • auf gleichmäßige Verteilung der Redeanteile achten,
  • auf Einhaltung der Zeitvorgaben achten,
  • die Leistungen der Teilnehmenden bewerten.

Wann finden Schulungen für Prüfende statt?

slider-forward

Informationen zu den Schulungen finden Sie hier.

Wie können mich Prüfstellen als externe*n Prüfer*in kontaktieren?

slider-forward

g.a.s.t. hat alle Prüfenden, die über eine gültige Lizenz für die Durchführung von mündlichen Prüfungen verfügen und die ihre Erlaubnis für die Veröffentlichung ihrer Daten gegeben haben, im Online-Portal für Prüfstellen hinterlegt. Dort können Prüfstellen nach Prüfenden suchen. Die Suche nach ihnen erfolgt dabei nach Name, Wohnort oder Postleitzahl.

Was ändert sich ab 2023 bei der Durchführung mündlicher DTZ-Prüfungen?

slider-forward
  • Die Mündliche Prüfung muss nach der Schriftlichen Prüfung durchgeführt werden. Ist die Durchführung nicht am Freitag und/oder Samstag möglich, kann die Mündliche Prüfung auch am Montag oder Dienstag nach dem Prüfungswochenende durchgeführt werden.
  • Die Scanbögen für die Mündliche Prüfung dürfen ausschließlich mit einem Kugelschreiber markiert werden. Die Scanbögen für die Mündliche Prüfung müssen nicht alphabetisch geordnet werden.
Schüler*innen im Deutschunterricht

Der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)

Testaufbau und Dauer, Inhalte der Prüfungsteile, Anforderungen in den einzelnen Prüfungsteilen, Aufgabenformat und Ablauf, Vorbereitung, Bewertung und Ergebnisse.

Mehr erfahren

Sie haben Fragen?
Wir unterstützen Sie gern.