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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e. V. (g.a.s.t.)

1. Allgemeines

1.1.   g.a.s.t. ist ein Verein zur Förderung des Hochschulstudiums qualifizierter ausländischer Studienbewerber und Wissenschaftler. g.a.s.t. entwickelt Tests zur Eignungs- und Leistungsfeststellung im Hochschulbereich, setzt diese ein und führt fachliche Eignungs- und Auswahltests durch, bereitet Interessenten sprachlich, fachlich und propädeutisch auf diese Tests und ein Studium in Deutschland durch Schulungsmaßnahmen einschließlich internetbasierter Lernverfahren vor und unterhält Beratungsmaßnahmen, Informationsangebote, Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Bereich von Prüfungen und Tests, die mit den zuvor beschriebenen Aufgaben zusammenhängen. g.a.s.t. erbringt diese Leistungen selbst oder durch von ihm unterhaltene oder unterstützte Einrichtungen.

1.2   Die Bezeichnung Teilnehmer wird im Folgenden gleichbedeutend mit der Formulierung Teilnehmerinnen und Teilnehmer verwendet. 

1.3   Der Teilnehmer erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen AGB an. Abweichende Geschäftsbedingungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.

 

2.    Anmeldung

2.1   Anmeldungen des Teilnehmers sind verbindlich. Anmeldungen können online bei g.a.s.t. oder bei einem von g.a.s.t. beauftragten Anbieter vorgenommen werden. Bei einer Anmeldung durch Dritte muss dieser bei der Anmeldung eine Vollmacht im Original vorlegen. Anmeldungen von Personen unter 18 Jahren können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten erfolgen. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von g.a.s.t. und Zahlung durch den Teilnehmer bzw. einen Vertreter zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt per E-Mail. Nachträgliche Änderungen der Anmeldung können nur im Einvernehmen zwischen den Parteien erfolgen.

2.2   Für die Teilnahme wird eine Vergütung erhoben, die mit der Anmeldung zahlbar und fällig ist.

2.3  Wird die Leistung von g.a.s.t. im Wege des Fernunterrichtes erbracht, ist die Vergütung in Teilleistung jeweils für einen Zeitabschnitt von höchstens drei Monaten zu entrichten.

 

3.    WIDERRUFSBELEHRUNG 

3.1    WIDERRUFSRECHT

DER TEILNEHMER HAT DAS RECHT, BINNEN 14 TAGEN OHNE ANGABE VON GRÜNDEN DIESEN VERTRAG ZU WIDERRUFEN. DIE WIDERRUFSFRIST BETRÄGT 14 TAGE AB DEM TAG DES VERTRAGSABSCHLUSSES. UM DAS WIDERRUFSRECHT AUSZUÜBEN, MUSS DER TEILNEHMER DIE GESELLSCHAFT FÜR AKADEMISCHE STUDIENVORBEREITUNG UND TESTENTWICKLUNG E.V., C/O TESTDAF-INSTITUT, UNIVERSITÄTSSTRAßE 134, 44799 BOCHUM, TELEFAX 0234 32 14988, KONTAKT@GAST.DE MITTELS EINER EINDEUTIGEN ERKLÄRUNG (Z.B. EIN MIT DER POST VERSANDTER BRIEF, TELEFAX ODER E-MAIL) ÜBER SEINEN ENTSCHLUSS, DIESEN VERTRAG ZU WIDERRUFEN, INFORMIEREN. DER TEILNEHMER KANN DAFÜR DAS BEIGEFÜGTE MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR VERWENDEN, DAS JEDOCH NICHT VORGESCHRIEBEN IST. ZUR WAHRUNG DER WIDERRUFSFRIST REICHT ES AUS, DASS DIE MITTEILUNG ÜBER DIE AUSÜBUNG DES WIDERRUFES VOR ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST ABGESENDET WIRD.

3.2   WIDERRUFSFOLGEN

IM FALLE EINES WIRKSAMEN WIDERRUFS WERDEN ALLE ZAHLUNGEN, DIE G.A.S.T. VOM TEILNEHMER ERHALTEN HAT, UNVERZÜGLICH UND SPÄTESTENS BINNEN 14 TAGEN AB DEM TAG ZURÜCKGEZAHLT, AN DEM DIE MITTEILUNG ÜBER DEN WIDERRUF EINGEGANGEN IST. FÜR DIE RÜCKZAHLUNG WIRD DASSELBE ZAHLUNGSMITTEL VERWENDET, DAS BEI DER URSPRÜNGLICHEN TRANSAKTION EINGESETZT WURDE, ES SEI DENN, ES WIRD AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VEREINBART; IN KEINEM FALL WERDEN WEGEN DIESER RÜCKZAHLUNG ENTGELTE BERECHNET.
HAT DER TEILNEHMER VERLANGT, DASS DIE DIENSTLEISTUNG WÄHREND DER WIDERRUFSFRIST BEGINNEN SOLL, SO STEHT G.A.S.T. EIN ANGEMESSENER BETRAG ZU, DER DEM ANTEIL DER BIS ZU DEM ZEITPUNKT, ZU DEM DER TEILNEHMER G.A.S.T. VON DER AUSÜBUNG DES WIDERRUFSRECHTES HINSICHTLICH DIESES VERTRAGES UNTERRICHTET, BEREITS ERBRACHTE DIENSTLEISTUNGEN IM VERGLEICH ZUM GESAMTUMFANG DER IM VERTRAG VORGESEHENEN DIENSTLEISTUNGEN ENTSPRICHT.

 

4.   Durchführung der Leistung

4.1  g.a.s.t. führt die Leistung nach anerkannten Regeln der Wissenschaft durch.

4.2. Der Teilnehmer stimmt einer Durchführung der Leistung durch beauftragte oder unterhaltene Einrichtungen von g.a.s.t. zu.

4.3  Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass g.a.s.t. rechtzeitig alle zur Durchführung der Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen erhält. Dafür wird ausschließlich das Teilnehmerportal genutzt.

 

5.    Zahlung

5.1  Die Bezahlung der Vergütung erfolgt durch elektronische Bezahlverfahren. Abweichend hiervon kann g.a.s.t. in besonders zu begründenden Fällen eine Bezahlung vor Ort in den Testzentren ermöglichen.

5.2  Alle Buchungen werden sofort bearbeitet. Alle Anfragen zu Buchungen, Zahlungen, Transaktionen werden innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet. Die finanziellen Transaktionen werden über die Unzer E-Com GmbH, Vangerowstraße 18, 69115 Heidelberg, Deutschland, abgewickelt. Die Transaktionen sind nach neuesten Standards SSL-128-Bit verschlüsselt. Dem Teilnehmer wird empfohlen, alle Transaktionsdaten im Zusammenhang mit der Buchung zusammen mit den Geschäftsbedingungen aufzubewahren.

 

6.   Absage

g.a.s.t. behält sich vor, im Falle des Ausfalles von Prüfungsbeauftragten, Dozenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall ist g.a.s.t. bemüht, Absagen oder notwendige Änderungen des Programms oder einen Wechsel des Testzentrums so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Wird ein Test oder ein Seminar abgesagt, erhält der Teilnehmer die gezahlte Vergütung möglichst umgehend erstattet.

 

7.   Gewährleistung und Haftung

7.1  g.a.s.t. haftet nicht für den Ausfall der Leistung durch höhere Gewalt oder aus sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Gründen.

7.2  Die Gewährleistung von g.a.s.t. ist zunächst beschränkt auf die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, d.h. wird sie unmöglich oder ist sie dem Teilnehmer unzumutbar oder wird sie von g.a.s.t. unberechtigt verweigert oder ungebührlich verzögert, ist der Teilnehmer nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

7.3  Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körperschäden oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind alle Ansprüche des Teilnehmers auf Ersatz aus unmittelbaren oder mittelbaren Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter von g.a.s.t. sowie der von ihm eingeschalteten Erfüllungsgehilfen.

 

8.   Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1  Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bestätigung der Anmeldung durch g.a.s.t.

8.2  Das Vertragsverhältnis endet mit der von g.a.s.t. zu erbringenden jeweiligen Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist nur bis zu dem jeweiligen Anmeldeschluss möglich, im Übrigen ausgeschlossen. Kann der Teilnehmer aus in seiner Person liegenden Gründen (z. B. Krankheit, dienstliche oder persönliche Verpflichtungen) eine Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmervergütung oder Leistung zu einem anderen Zeitpunkt.

8.3  Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 

9.   Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

9.1  Sämtliche dem Teilnehmer ausgegebenen Arbeitsunterlagen oder zur Verfügung gestellten Testaufgaben oder Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung von g.a.s.t. darf kein Teilnehmer diese Unterlagen, Testaufgaben oder Informationen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeiten, vervielfältigen, verbreiten, zur öffentlichen Wiedergabe nutzen, an Dritte weitergeben oder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Bekanntmachung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung jeglicher Testaufgaben und Testunterlagen an Dritte sowie deren Einstellung in soziale Netzwerke, auf Internetforen, Webseiten und ähnlichen Medien ist untersagt.

9.2  g.a.s.t. und/oder die beauftragten Einrichtungen verarbeiten und nutzen die personenbezogenen Daten des Teilnehmers ausschließlich für eigene, auch statistische Zwecke. Dazu setzt g.a.s.t. automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat g.a.s.t. technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.

 

10.  Aufbewahrung

10.1  Dokumente sind insbesondere Urkunden, Schriftstücke, Bilder, Karten, Pläne, Risse, in Papier- und elektronischer Form, Filme und Tonträger sowie die auf rechnergestützten Datenträgern gespeicherten Daten einschließlich der dazugehörigen Dokumentationen.

10.2  Die Aufbewahrungsfrist ist der Zeitraum in Jahren, in dem Dokumente oder prüfungsbezogene Daten noch für einen Bearbeitungsrückgriff bereitzuhalten sind. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen worden ist, und endet mit dem Ablauf eines Kalenderjahres.

10.3  Soweit Rechts- oder Verwaltungsvorschriften bestimmte Aufbewahrungsfristen vorsehen, sind diese maßgebend. Soweit keine Vorschriften ergangen sind, gilt eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren.

 

11.  Einsichtsrecht

11.1  Im Bereich von Prüfungen und Tests wird dem Teilnehmer innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertrages auf Antrag Einsicht in seine Prüfungsarbeiten gewährt. Der Antrag ist spätestens vier Wochen nach Freischaltung der Ergebnisse im TestDaF-Teilnehmerportal bzw. nach Bekanntgabe der Ergebnisse an g.a.s.t. zu richten.

11.2  Die Einsichtnahme ist ausschließlich am Sitz von g.a.s.t. bzw. TestDaF-Institut möglich. Die Einsichtnahme erfolgt unter Aufsicht von g.a.s.t. Für die Einsichtnahme steht in der Regel ein Zeitraum von 30 min zur Verfügung. Es dürfen keine Informationen aufgezeichnet oder mitgenommen werden. Jegliche elektronischen Geräte sind bei der Einsichtnahme nicht erlaubt.

 

12.  Anzuwendendes Recht

Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

13.  Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung werden die Parteien durch eine solche Regelung ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

An:     

Gesellschaft für Akademische
Studienvorbereitung und Testentwicklung e.V.
c/o TestDaF-Institut
Universitätsstraße 134
44799 Bochum
Telefax: 0234 32 14988
E-Mail: kontakt(at)gast.de

Stand: Mai 2022

Zum Download der AGB g.a.s.t.