Voraussetzungen zur Lizenzierung als g.a.s.t.-Testzentrum

1.    Wer kann lizenziert werden

  • Hochschulen im In- und Ausland
  • Goethe-Institute, -Zentren und Lizenznehmer*innen des Goethe-Instituts
  • Einrichtungen der deutschen auswärtigen Kulturpolitik (z.B. DAAD-Lektorate)
  • Gemeinnützige Sprachkursanbieter
  • Kommerzielle Sprachschulen in Deutschland
  • In Ausnahmefällen kommerzielle Sprachschulen im Ausland

2.    Allgemeine Hinweise

  • Die Lizenzierung erfolgt in der Regel für die Durchführung aller digitaler Verfahren von g.a.s.t.: a) die Sprachprüfung „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF), b) der Studieneignungstest „Test für Ausländische Studierende“ (TestAS) für grundständige Studiengänge, c) der fachgebundene Studieneignungstest „digitaler Mastertest“ für Master-Studiengänge (dMAT) und d) der „Online-Spracheinstufungstests“ (onSET).
  • Die Lizenzierung ist kostenfrei.
  • Ein Anspruch auf Lizenzierung besteht nicht. 
  • Ablehnungen werden in der Regel nicht begründet.

3.    Voraussetzungen auf einen Blick

  • Nachgewiesene Prüfungserfahrung: Erfahrungen in der Administration und der Durchführung von digitalen Sprachprüfungen (z.B. Hochschul-Sprachprüfungen oder Zertifikate des Goethe-Instituts)
  • Nachweis fachlich qualifizierten Personals: abgeschlossenes Hochschulstudium, Erfahrungen in der Durchführung von digitalen (Sprach-)Prüfungen; sehr gute Deutschkenntnisse mindestens auf B2-Niveau nach dem GER
  • Ausreichende Raumkapazitäten: geeignete Räumlichkeiten für die ordnungsgemäße Abnahme von Prüfungen (Sprachlabore und ausreichend große Räume zum störungsfreien Ablauf der Prüfungsteile Hören und Sprechen)
  • Angemessene technische Ausstattung (Internetverbindung, Computerarbeitsplätze, Sprachlabor)
  • Professionelle Verwaltung
  • Hohe Standards in Diskretion und Datenschutz
  • Hohe Beratungsqualität
  • Marketing und Werbung für g.a.s.t.-Produkte

4.    Qualitätsmanagement

  • Benennung einer*eines verantwortlichen Prüfungsbeauftragten
  • Evaluierungen in regelmäßigen Abständen (unangemeldete Inspektionen) 

5.    Lizenzierungsverfahren

  • Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen
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