Voraussetzungen zur Lizenzierung als g.a.s.t.-Testzentrum
1. Wer kann lizenziert werden
- Hochschulen im In- und Ausland
- Goethe-Institute, -Zentren und Lizenznehmer*innen des Goethe-Instituts
- Einrichtungen der deutschen auswärtigen Kulturpolitik (z.B. DAAD-Lektorate)
- Gemeinnützige Sprachkursanbieter
- Kommerzielle Sprachschulen in Deutschland
- In Ausnahmefällen kommerzielle Sprachschulen im Ausland
2. Allgemeine Hinweise
- Die Lizenzierung erfolgt in der Regel für die Durchführung aller digitaler Verfahren von g.a.s.t.: a) die Sprachprüfung „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF), b) der Studieneignungstest „Test für Ausländische Studierende“ (TestAS) für grundständige Studiengänge, c) der fachgebundene Studieneignungstest „digitaler Mastertest“ für Master-Studiengänge (dMAT) und d) der „Online-Spracheinstufungstests“ (onSET).
- Die Lizenzierung ist kostenfrei.
- Ein Anspruch auf Lizenzierung besteht nicht.
- Ablehnungen werden in der Regel nicht begründet.
3. Voraussetzungen auf einen Blick
- Nachgewiesene Prüfungserfahrung: Erfahrungen in der Administration und der Durchführung von digitalen Sprachprüfungen (z.B. Hochschul-Sprachprüfungen oder Zertifikate des Goethe-Instituts)
- Nachweis fachlich qualifizierten Personals: abgeschlossenes Hochschulstudium, Erfahrungen in der Durchführung von digitalen (Sprach-)Prüfungen; sehr gute Deutschkenntnisse mindestens auf B2-Niveau nach dem GER
- Ausreichende Raumkapazitäten: geeignete Räumlichkeiten für die ordnungsgemäße Abnahme von Prüfungen (Sprachlabore und ausreichend große Räume zum störungsfreien Ablauf der Prüfungsteile Hören und Sprechen)
- Angemessene technische Ausstattung (Internetverbindung, Computerarbeitsplätze, Sprachlabor)
- Professionelle Verwaltung
- Hohe Standards in Diskretion und Datenschutz
- Hohe Beratungsqualität
- Marketing und Werbung für g.a.s.t.-Produkte
4. Qualitätsmanagement
- Benennung einer*eines verantwortlichen Prüfungsbeauftragten
- Evaluierungen in regelmäßigen Abständen (unangemeldete Inspektionen)
5. Lizenzierungsverfahren
- Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen